20.04.2021 - 7.1 Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 2 "Südli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

E. Schult: Ich weise darauf hin, dass in Zukunft Bebauungspläne dazu dienen sollten, junge Familien anzuziehen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sollte mehr im Vordergrund stehen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Rotdornstraße" (Stand: März 2021) einschließlich Begründung wird gebilligt.
  2. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird entsprechend § 13a BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Diese soll aufgrund der Übersichtlichkeit und Geringfügigkeit der Planung für die Dauer von 30 Tagen erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage