17.05.2021 - 6.1 Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen stimmt einer Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, 2. Änderung, hier zur Dachausbildung (B1 und B2) und zur Fassadengestaltung (B.3 und B.4), auf dem Grundstück Flurstücke 52/7 und 53/7, Flur 2, Gemarkung Verchen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Garage (ohne Wohnhaus) mit Flachdach und Putzfassade. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Frau Röse übergibt die Sitzungsleitung um 19.55 Uhr an Herrn Beerbaum.

Für den nächsten TOP verlässt Frau Kräplin um 19.56 Uhr die Beratung.

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Anlagen zur Vorlage