02.06.2021 - 7.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zwei Gemeindevertreter erklären sich nach Beratung kurz vor der Abstimmung für befangen, sie nehmen an der Abstimmung nicht teil.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin gemeinsam mit 1. und 2. Stellvertreter zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der 4. Beteiligungsstufe der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V dürfen Mitglieder der Gemeindevertreter weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn ein Mitwirkungsverbot greift. Hier könnte § 24 Abs. 1 Ziffer 1 KV M-V in Frage kommen, dass die Entscheidung ihnen selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann. Die Befangenheitserklärung hätte zu Beginn der Beratung erklärt und der Sitzungsraum verlassen werden müssen. Somit ist gemäß § 24 Abs. 4 KV M-V die Entscheidung unter Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot zu Stande gekommen, sie ist damit unwirksam.