02.06.2021 - 7.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utzedel
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
5 |
0 |
0 |
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V dürfen Mitglieder der Gemeindevertreter weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn ein Mitwirkungsverbot greift. Hier könnte § 24 Abs. 1 Ziffer 1 KV M-V in Frage kommen, dass die Entscheidung ihnen selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen kann. Die Befangenheitserklärung hätte zu Beginn der Beratung erklärt und der Sitzungsraum verlassen werden müssen. Somit ist gemäß § 24 Abs. 4 KV M-V die Entscheidung unter Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot zu Stande gekommen, sie ist damit unwirksam.