22.06.2021 - 6.3 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

Die Gemeindevertretung nimmt den 4. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte zur Kenntnis. Grundsätzlich erkennt die Gemeindevertretung Sarow die Notwendigkeit von Eignungsräumen zur Nutzung der Windenergie an. Wir sind der Meinung, dass die Akzeptanz vor Ort ein wichtiges Kriterium zur Umsetzung ist. Bestehende Eignungsräume, die bislang konfliktarme Nutzung der Windenergie gewährleisten, sollten dabei Bestand haben.

Folgende Anmerkungen werden geltend gemacht:

1. Das bestehende Windeignungsgebiet Sarow 1 (Potentialfläche 9) soll weiterhin als Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Die Entwicklung dieses Gebietes und der Betrieb der bestehenden Anlagen ist von Anfang an positiv durch die Gemeinde begleitet worden und hat zu keinen wesentlichen Konflikten geführt. Es sprechen lediglich weiche Faktoren gegen dieses Gebiet. Bei den beiden Faktoren bezüglich des Landschaftsbildes stellt die Eignungsfläche lediglich eine Randlage dar. Das Gebiet sollte an den 500m Abstandspuffer entlang des Strehlower Baches angepasst werden.

2. Die Ausweisung des Windeignungsgebietes Sarow 2 (Potentialfläche 10) wird unterstützt. Dieses Gebiet liegt südlich der bereits seit langem betriebenen Einzelanlage zur Nutzung von Windenergie. Der Aufbau und Betrieb dieser Anlage ist stets positiv von der Gemeinde begleitet worden und hat zu keinen wesentlichen Konflikten geführt.

3. Die Ausweisung der Potentialflächen 11 und 12 wird abgelehnt. Hier sind die Abstände zu den auszuweisenden Gebieten zu gering und es würde eine Umzingelung der Ortslagen Ganschendorf und Sarow entstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage