06.07.2021 - 6.2 Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 2 "Solar...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Es wird eine Power-Point-Präsentation von PLANUNG kompakt LANDSCHAFT gezeigt:

 

Fragen aus der Gemeindevertretung und Antworten von den Vortragenden:

 

  1. Sollen 2 Eichen gefällt und 5 neue gepflanzt werden? Ich habe gehört es seien 10.

Das ist das, was sich aus der Fällung rechnerisch ergibt. Wir können auch auf 10 Bäume erhöhen. Da bin ich flexibel. Ich sehe aber gar nicht mehr die Notwendigkeit die beiden Eichen zu fällen. Die Fläche wurde nämlich verkleinert.

 

  1. 60 Ökopunkte können auch in der Gemeinde erhalten werden

Da stimme ich zu.

 

  1. Wird die Geschäftsführung des Parks vor Ort bleiben? Bei der ersten Vorstellung des Projektes wurde der Gemeinde pro Jahr 40.000€ Gewerbesteuer oder andere Einnahme mit einer anderen Bezeichnung zugesagt.

Dass die Geschäftsführung vor Ort sein soll wurde zugesagt und soll im städtebaulichen Vertrag stehen. Das ist bereits geplant. Ich kann das für die Zukunft aber nicht sicherstellen, weil ich niemandem die Geschäftsführung vorgeben kann. Eine Änderung des EEG ist in Planung. Diese soll beinhalten, dass Vereinbarungen zu Einnahmen der Gemeinden aus Gewerbesteuer und den Betreiber solcher Anlagen gemacht werden dürfen. Bisher gibt es das aber nicht.

 

  1. Wofür wird der Strom der neuen Anlage verwendet?

Für unser eigenes Projekt.

 

  1. Wurde die Betreibergesellschaft verkauft?

Ja, an ein Hamburger Finanzunternehmen.

 

 

 

 

 

  1. Mit der Aufstellung der Anlage soll doch unabhängig von der Gewerbesteuer ein Ertrag an die Gemeinde überwiesen werden? Gibt es da nicht eine Art Fixum? So wie eine Art Gebühren?

Das geht bei Windprojekten. Bei diesem Projekt für Photovoltaikanlage gibt es das noch nicht. Ich werde versuchen eine korrekte Möglichkeit zu finden dort eine Einnahmegarantie herbeizuführen.

 

  1. Wie ist der Rückbau geregelt?

Das steht in der Rückbaubürgschaft, Dafür sind circa 5 Mio € eingeplant.

 

  1. Was spricht dagegen, dass die Anlage hier gebaut wird und nicht in Demmin?

Demmin ist ein strategischer Punkt. Ich weiß nicht, ob in Borrentin 30 Jahre lang Bedarf besteht. Das prüfe ich aber. Die Flächen in Demmin sind noch nicht gepachtet.

 

Beschluss: geändert

 

1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der B194 nördlich Lindenhof“ wird - wie in der Anlage dargestellt - geändert.

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.

 

2. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der B194 nördlich Lindenhof“ (Stand: 22./23. Juni 2021 einschließlich Begründung wird gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

3. Bürgermeister und Stellvertreter werden zu Verhandlungen hinsichtlich eines Vertrages zur Übernahme der Erschließungskosten durch den Vorhabenträger, ggf. zur Bauverpflichtung, zur Rückbauverpflichtung und zum Haftverzicht hinsichtlich Löschwassers ermächtigt.

 

Laut Gemeindevertretung soll nachfolgender Punkt zugefügt werden:

4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Klärung der Punkte:

- Ökopunkte sollen vorzugsweise in der Gemeinde realisiert werden sollen

- Flächengröße muss unter 100 Hektar bleiben

- Rückbauregelungen müssen geklärt werden

 

 

 

 

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Die Abstimmung zu dem o.g. Beschluss wird auf die nächste Sitzung verschoben. Darüber wird eine Abstimmung abgehalten.

 

Abstimmungsergebnis über die Verschiebung des o.g. Beschlusses:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage