14.12.2021 - 6.3 Einführung von Homeoffice in der Form des mobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anfrage Herr Bruhn: Wenn ein Mitarbeiter mobil arbeitet, darf er dann Außentermine wahrnehmen? LVB: Ja, genehmigte Dienstreisen.

Herr Bruhn: Warum werden Fahrtkosten nicht erstattet? LVB: Reisekosten bei Dienstreisen werden selbstverständlich erstattet.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Einführung eines Homeofficeangebotes in Form des mobilen Arbeitens in der Amtsverwaltung des Amtes Demmin-Land.

Die Amtsvorsteherin wird gebeten, eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sowie entsprechende Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mit den Antragstellern abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage