17.02.2022 - 6.1 Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

1. Die Beschlüsse Nr. 2 und 3 zu TOP 6.2 der Sitzung vom 07.10.2021 werden aufgehoben.

2. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB weitergeführt. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der B194 nördlich Lindenhof“ (Stand: Januar 2022) einschließlich Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan wird gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Anpflanzung von 10 Laubbäumen soll auf folgendem Standort erfolgen:

Landweg Pentz-Beggerow links und rechts

3. Bürgermeister und Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Durchführungsvertrages ermächtigt.

4. Der Beschluss Nr. 1 zu TOP 6.2 der Sitzung vom 07.10.2021 (Änderung des Geltungsbereiches) bleibt unverändert bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage