06.04.2022 - 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Ferienha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur vollständigen Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Hasseldorf durch den Antragsteller.  Bürgermeisterin und 1. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB für das Flurstück 10/2, Flur 1, Gemarkung Hasseldorf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Realisierung einer kleinen Ferienhaussiedlung (ca. 6 Häuser).

 

3. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf" (Stand: Februar 2022) einschließlich Begründung wird gebilligt.  Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Diese soll aufgrund der Übersichtlichkeit und Geringfügigkeit der Planung für die Dauer von 30 Tagen erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

4. Bürgermeisterin und 1. Stellvertreter werden zu Verhandlungen zu einem Durchführungs- und Erschließungsvertrag ermächtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

Herr Lücke stellte der Gemeindevertretung sein Vorhaben vor, Herr Teetz vom Ingenieurbüro

machte Ergänzungen zum Bebauungsplan.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007542&selfaction=print