12.04.2022 - 6.2 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kletzin
- Datum:
- Di., 12.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Clemens Kasch zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr Pensin zu.
Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.
Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten.
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtshilfen gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
(2) Der Eid kann auch ohne Wörter „so wahr mir Gott helfe „geleistet werden.
(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten
wolle, kann er anstelle der Wörter “Ich schwöre „die Wörter „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.