02.05.2022 - 6.2 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur beantragten wesentlichen Änderung der Kälbermastanlage Verchen (Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage und Umnutzung einer Mehrzweckhalle), Antragsteller Hof Bornitz – Ricarda und Kai-Uwe Flöthmann GbR, Bornitz 1, 17111 Verchen auf den Flurstücken 22/3 und 23/4, Flur 5, Gemarkung Verchen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage