30.06.2022 - 6.1 Beschluss über die Feuerwehrgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter weist darauf hin, dass die FFW OKS nicht über ein TSFW sondern über ein TSF verfügt. Dies ist im Kostentarif der Satzung und in der Kalkulation zu ändern.

Herr Richter erläutert den Nutzen einer solchen Satzung, bei der gebührenpflichtige Einsätze (z.B. Baumbeseitigung an Kreisstraßen, Ölspurbeseitigung) zum Kostenersatz und damit zu Einnahmen der Gemeinde führen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feuerwehrgebührensatzung für die Feuerwehr "Ostufer Kummerower See" und nimmt die Kalkulation zur Kenntnis.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage