30.06.2022 - 6.4 Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das H...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brieskorn gibt Erläuterungen zum Haushalt 2022. Es sind diverse Investitionen geplant. Zum Haushaltsausgleich ist dazu eine Entnahme aus den Ersparnissen in Höhe von ca. 111.000 € erforderlich. Frau Teske, Vorsitzende des FA, empfiehlt, eine Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer vorzunehmen. Für die nächste GV-Sitzung soll eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet werden. In dieser sollten auch die Auswirkungen (in welcher Höhe fallen Schlüsselzuweisungen weg) beziffert werden.

Am Wasserwanderrastplatz Trittelwitz soll ein Automat zur Bezahlung der Nutzungsgebühr aufgestellt werden. Das Amt wird um Prüfung gebeten, wer zur Kontrolle der bezahlten Gebühr berechtigt ist (nur Ordnungsamt oder auch Bürgermeister und Gemeindevertreter ggf. mit Vollmacht?).

Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung wurde von Herrn Richter auch der Anpassungsbedarf für die Verträge zum Zusammenschluss der Gemeinden Schönfeld, Verchen und Meesiger in Bezug auf die FFW thematisiert. Beispielsweise sollte eine Miete für das FFW-Gebäude angedacht werden, da sonst Kosten für Reparaturen, Anbauten, Parkplätze o.ä. nicht gerecht auf alle 3 Gemeinden verteilt werden können. Zudem sollte längerfristige Verträge abgeschlossen werden – zur Planungssicherheit jeweils beider Vertragspartner. Herr Richter wird entsprechende Vorschläge erarbeiten.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob für Schallschutzmaßnahmen in der Schule Fördermittel beantragt werden können.

Wie unter TOP 3 bereits ausgeführt, beabsichtigt die Gemeinde nun nicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Festwiese (Flurstück 24/3, Flur 1) sondern hinter dem Bürgerhaus mit Grunderwerb (Flurstück 54/1).

Nachtrag der Verwaltung: Zur Vermeidung von unnötigen Kosten (z.B. Notar, Vermessung, Grunderwerbsteuer u.a.) für Grunderwerb kann stattdessen auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur anteiligen Übernahme von Planungskosten mit dem Grundstückseigentümer verhandelt werden. Dieser könnte später direkt an Bauinteressenten verkaufen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das

Haushaltsjahr 2022 mit folgender Verschiebung/Veränderung von Haushaltsansätzen:

   alt   neu

51100.52900000 6.000 €  8.000 € (Aufstellung Bauleitplanung)

54100.52330000 5.000 €  0 €     (Straße Baugebiet)

Produkt/SK neu  0 €                         3.000 € (Grunderwerb Baugebiet am

  Gesamt: 11.000 €  11.000 € Bürgerhaus)

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage