04.07.2022 - 6.4 Aufstellung von Bauleitplanung zur Realisierung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz: Herr Müller:

Ich bitte das Amt abzuklären, ob der Bereich nicht seit jeher zum Innenbereich der Gemeinde gehört. Begründung: Es wird dort stets gewirtschaftet, Tierhaltung, und gewohnt.

 

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Beschluss (geändert):

 

Die Gemeinde beabsichtigt, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht für die Realisierung von Wohnbebauung auf den Flurstücken 132, 133/1, 133/2 und 134, Flur 9, Gemarkung Sommersdorf zu schaffen, sofern die Planungskosten durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller / den Grundstückseigentümern getragen werden. Bürgermeister und Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB ermächtigt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage