29.09.2022 - 6.8 Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister und die Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeinderäumen in Pentz im Rahmen der in den Doppelhaushalt 2022/23 der Gemeinde Borrentin eingestellten finanziellen Mitteln zu vergeben. Der Beschluss 2 zum Top 6 vom 28.03.2019 wird für die Aussage – im Rahmen der in den Haushalt 2019 eingestellten finanziellen Mittel - aufgehoben.

Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde Borrentin positive Bescheide zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0