13.12.2022 - 3 Bericht des Vorsitz, Anfragen der Ausschussmitg...

Reduzieren

Wortprotokoll

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

herzlich willkommen zur Adventssitzung des Amtsausschusses in unserem frisch renovierten Ausschussraum. Der Amtsausschussraum wurde Spätopfer des allen bekannten Wasserschadens. Die Sanierungskosten wurden weitgehend von der Versicherung getragen. Kam uns hier ein wenig gelegen, wir konnten die Schadensabwicklung nutzen, um hier einmal komplett zu sanieren. Wir hoffen es findet Gefallen.

1. Termine

Wie gewohnt beginnt mein Bericht mit Terminhinweisen für das kommende Jahr. Wir sollten einen anderen Wochentag bestimmen, da Herr Bruhn dienstags nicht mehr kann. Wir gratulieren an der Stelle zum Nachrücken in den Landtag M-V. Geeinigt wird sich auf Donnerstag. Damit haben wir folgende Termine

Amtsausschuss 23.03., 15.06., 14.09., 14.12.2023

BM-Dienstberatung: 02.02., 27.04., 02.11.2023

 

2. Amtsgebäude

Der Safe wurde umgesetzt, wir können uns jetzt um den Vorraum kümmern. Die Sanierung des Sanitärbereichs im Haus 1 auf der ersten Etage hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert.

Bei der Sanierung der Toiletten im Haus 2 sind wir auch einen Schritt weiter. Wir haben mit Herrn Hesse besprochen, dass die sanitären Anlagen von ihm saniert werden. Im Gegenzug werden wir die Miete erhöhen und für 10 Jahre fixieren. Sämtliche Maßnahmen binden keine Kapazitäten im Bauamt.

3. Büroausstattung:

Die Büromöbelaktion ist für das ganze Haus schneller als ursprünglich vorgesehen abgeschlossen worden. Damit wurden Preissprünge vermieden.

 

4. Grundsteuerreform

Dazu erfolgen derzeit die Eingaben in Elster. Etliche Grundstücke/Aktenzeichen müssen dabei mit dem Finanzamt geklärt werden. Wir werden noch etwas Zeit benötigen, die Fristverlängerung kommt uns dabei zur Hilfe.

 

5. § 2b Umsatzsteuergesetz

Viele Sachverhalte konnten mit dem Finanzamt abgestimmt werden. U.a. werden 14 Gemeinden unter die Kleinunternehmerregelung fallen, das bedeutet keine Umsatzsteueranmeldung. Bei zwei Gemeinden ist das nicht der Fall, Verchen und Meesiger werden künftig steuerpflichtig. Dazu eine aktuelle Information: Am 02.12.2022 hat der Bundestag entschieden, die Übergangsregelung zur Anwendung von § 2b UstG um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Am 16.12.2022 entscheidet endgültig der Bundesrat darüber. Sollte es dazu kommen, werden wir die Zeit nutzen und ein zentrales Vertragsmanagement einrichten. Dort werden sämtliche Verträge zentral gelistet und verwaltet.

 

6. Stand HH-Planungen

Sämtliche Haushalte sind beschlossen. Wir arbeiten an den nächsten 8 Haushalten. Den Doppelhaushalt Amt haben wir nachher auf der Tagesordnung. Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung zur Systematik der Spitzabrechnung. Über dieses Instrument wurden und werden rd. 855.000 € für die Jahre 2018-2021 an die Gemeindehaushalte zurückfließen. M.E. ist das ein sehr guter Beitrag zur Konsolidierung ihrer Haushalte.

 

7. Brandschutzbedarfsplan

Ein erster Entwurf soll im 1. Quartal 2023 vorliegen.

 

8. Mobile Arbeitsgeräte

Wir stellen um auf mobile Arbeitsplätze, welche wir kaufen werden. Dazu haben wir nachher einen Tagesordnungspunkt.

 

9. 30 Jahrfeier mit Ehemaligen

Der letzte Teil der Feierlichkeiten im Rahmen des Amtsjubiläums fand letzte Woche Mittwoch in Schönfeld statt. Else nochmal ein herzliches Dankeschön für die Bereitstellung eures schönen Saales. Alle Teilnehmer hatten eine schöne Zeit, die Stimmung war weihnachtlich.

 

10. Wirtschafts- Personal- und Standortkonzept „Bauhof“

Mittlerweile haben wir die Förderzusage vom Regionalen Planungsverband zur Förderung des Bauhofkonzeptes erhalten. Unser Eigenanteil ist in der HH-Planung enthalten. Geplant ist, dazu im nächsten Jahr im Rahmen der Bürgermeisterdienstberatungen Zwischen-informationen zu geben. Das Ergebnis der Ausschreibung bleibt zunächst abzuwarten.

 

11. Thema Schöffenwahl

Vorabinformation: Es geht um die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (im Weiteren Schöffen) für die Strafgerichtsbarkeit beim Landgericht Neubrandenburg in Verfahren gegen Erwachsene (Achtung: nicht Jugendgerichtsbarkeit!)

Jede Gemeinde hat eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten aufzustellen. Die Vor-schlagslisten unserer Gemeinden müssen dabei in der Regel mindestens zwei geeignete Personen enthalten.

Mindestanforderungen für die Aufnahme in die Kandidatenliste:

deutsche Staatsbürgerschaft

keine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlichen Ämter durch Richterspruch

keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe

 

Die Vorschlagsliste ist in der Gemeindevertretung zu beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse sollten spätestens bis zum 31. März 2023 gefasst sein, da sie noch öffentlich ausgelegt werden müssen, bevor sie vor dem 1. Juli 2023 dem Amtsgericht Neubranden-burg übersandt werden.

Gewählt werden die Schöffen sodann im Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht Neubrandenburg gebildet wird. Die Amtsperiode der Gewählten beginnt dann am 1.1.2024 und endet fünf Jahre später am 31.12.2028.

Ansprechpartner im Amt für Fragen diesbezüglich ist Herr Schröder.

AUFGABE: Bitte geeignete Kandidaten benennen, damit die entsprechenden Beschluss-fassungen in den Gemeindevertretungen vorbereitet werden können! 

 

12. Projektmanagement

Erlauben Sie mir dazu vorab eine Anmerkung: Das Amt Demmin-Land ist im Land MV mit dem eingeführten Projektmanagement auf Amtsebene ganz weit vorne. Auf Zuwendungs-seminaren werden unsere Mitarbeiter auf unsere Strukturen angesprochen und es wird bewundert, wie gut u.a. die Kommunikation organisiert ist. Die soll auch zu Ihnen gut funktionieren, deshalb haben wir eine Auswertung 2022 der Projektliste als Tischvorlage verteilt. Herr Puchert erläutert die Vorlage.

 

13. Thema Gasmangellage

Mittlerweile wissen wir von der Katastrophenschutzbehörde, dem LK MSE, dass Wärme-inseln nur für eine Gasmangellage vorgesehen werden und davon ausgegangen wird, dass Strom vorhanden ist. Es werden keine finanziellen Mittel für die Anschaffung von Strom-aggregaten, Umbau von Gerätehäusern und externe Stromeinspeisung bereitgestellt. Wenn Gemeinden das machen wollen, müssen sie es selbst bezahlen können. Wie gehen wir im Amt mit Infrastrukturausfall um. Dazu wurde im Amt eine Dienstanweisung entworfen, wie damit im Falle eines Infrastrukturausfalles, sprich längerer Stromausfall, umgegangen werden soll. Der Entwurf ist mit dem Amtswehrführer und dem Personalrat abgestimmt, welcher Ihnen vorab übersandt wurde. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir dazu ein Meinungsbild von Ihnen erhalten könnten. Natürlich wären auch Hinweise gut, welche wir evtl. noch nicht bedacht hatten. Gibt es Rückmeldungen?

 

Herr Puchert erläutert die Dienstanweisung zum Krisenmanagement bei Notlagen im Amt.

Es wird davon ausgegangen lt. dem Technischen Vorstand der e.dis, dass in jedem Haushalt Strom zur Verfügung steht, wie lange jedoch ist nicht bekannt (keine 24 Stunden)

Gründung des Krisenstabs erfolgt lt. Dienstanweisung.

Um Erreichbar zu sein, wird das ELW hinters Haus vom Amt stehen. Die Funkgeräte sind nur mit einem Funkschein zu betätigen, den die Amtsvorsteherin und der LVB nicht haben.

Über die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden wird die Kommunikation erfolgen.

Mitarbeiter, die im Amtsbereich wohnen, werden 2 x am Tag in den Feuerwehrhäusern aufgesucht.

 

Herr Puchert erläutert die Statistik der Projektliste, die zuvor an die Mitglieder ausgeteilt wurde.

 

Anfragen der Ausschussmitglieder:

 

Herr Bruhn fragt, ob es Pflicht ist für die Anschaffung der Feuerwehrgeräte. Dies kann jedoch nur vom Landkreis beantwortet werden.