25.01.2023 - 6.1 Beschlussfassung zur Teileinziehung der öffentl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, gemeinsam mit der Nachbargemeinde Hohenbollentin bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) einen Antrag auf Teileiziehung der Gemeindestraße Schwichtenberg – Hohenbollentin dergestalt zu stellen, dass nur noch Fahrzeuge diese Straße passieren können, die eine geringere Breite als 2,20 m aufweisen.

Für den ortsansässigen Landwirt aus Hohenbollentin, der die anliegenden Flächen bewirtschaftet und daher zeitweise auf eine Benutzung der Straße mit landwirtschaftlicher Technik angewiesen ist, soll eine Sonderregelung in Form einer Sondernutzungserlaubnis gefunden werden, die ihm die zeitlich beschränkte Benutzung der Straße ermöglicht. Das könnte z.B. durch Errichtung von ab- und aufschließbaren Seitenbeschränkungen gewährleistet werden.

Durch eine beiderseitige frühzeitige Beschilderung der Straße ist sicherzustellen, dass breitere Fahrzeuge nicht in die für sie entstehende Sackgasse geraten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage