21.02.2023 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 2 "Südlich Rotdornstraße"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich Rotdornstraße“ werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages vom 27.01.2023 abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich Rotdornstraße“ (Stand: Januar 2023) gem. §10 Abs. 1 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage