28.02.2023 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Top 8.1 Grundsatzbeschluss zur Genehmigung von Verträgen der Gemeinde gemäß § 39 Abs. 2 KV M-V und nachträgliche Billigung der Auftragserteilung zur Lieferung und Montage von Abfallbehältern an Bushaltestellen                                                                      VO/GV 20/22/094

1. Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zu allen in der derzeitigen Legislaturperiode (2019 bis 2024) zwischen der Gemeindevertretung und einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse abgeschlossenen Verträgen gemäß § 39 Absatz 2 Satz 11 der Kommunalverfassung M-V. Gleichzeitig genehmigt sie alle in der derzeitigen Legislaturperiode bereits diesbezüglich abgeschlossenen Verträge. Zustimmung und Genehmigung gelten auch für Verträge mit natürlichen und juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse vertreten werden.

2. Die Gemeindevertretung billigt die Auftragserteilung zur Lieferung und Montage von Abfallbehältern an den Metallbau-Meisterbetrieb Gneckow aus Borrentin zu einem Gesamtbruttopreis von 3.859,77 €.   

 

Top 8.2 Grundstücksangelegenheit      VO/GV 20/23/097

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses VO/GV 20/20/029 vom 30.07.2020 und den Verkauf eines ca. 441 m² großen noch zu vermessenden Teilstücks vom Flurstück 51/8 der Flur 1 in der Gemarkung Borrentin an den Antragsteller zum Preis von 11 € je m².

 

Top 8.3 Grundstücksangelegenheit      VO/GV 20/23/098

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines noch zu vermessenden Teilstücks vom Flurstück 18/9 der Flur 2 in der Gemarkung Borrentin zum Preis von 11 € je m².

 

Top 8.4 Auftragsvergabe zum Wegebau in Lindenhof   VO/GV 20/23/099

Die Gemeindevertretung beschließt die Zuschlagserteilung zum Wegebau in Lindenhof auf das wirtschaftlichste Angebot. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Auftragserteilung im Rahmen des Haushaltsansatzes ermächtigt.

 

Top 8.5 Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Mäh- und Reinigungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Grünflächen                            VO/GV 20/23/100

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Mäh-, Reinigungs- und Heckenpflegearbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen, Grünflächen, Spielplätzen und Friedhöfen mit dem wirtschaftlichsten Anbieter. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung und Unterzeichnung des Vertrages ermächtigt.