28.02.2023 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch hierzu gibt es eine Tischvorlage (Ergänzung der Abwägung um die abschließende Stellungnahme des Landkreises). Herr Rabe verliest den Sachverhalt. Es gibt keine Nachfragen der Gemeindevertreter.

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Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregung und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ (Planungsstand: 25.1.2023/1.2.2023) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage