20.04.2023 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

8.1 Nachtrag zu den Planungsleistungen für die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen

VO/GV 16/23/081

Die Gemeindevertretung beauftragt das Büro für Licht und Energiekonzepte aus Varel mit den zusätzlichen Leistungen zur Erarbeitung eines Variantenvergleichs für die Errichtung von LED-Solar-Leuchten zu einem Gesamtbruttopreis von 9.817,50 €.

 

8.2 Grundstücksangelegenheit          VO/GV 16/23/079

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf eines Teilstücks vom Flurstück 107/6 der Flur 1 in der Gemarkung Pensin Preis von 15 € je m².

 

8.3 Grundstücksangelegenheit      VO/GV 16/23/080

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 25/3 der Flur 4 in der Gemarkung Pensin zum Preis von 15 € je m² für Bauland und für die sonstige Fläche entsprechend dem Bodenrichtwert.

 

8.4

Grundstücksangelegenheit       VO/GV 16/23/085

Die Gemeindevertretung beschließt an der Versteigerung  für das Flurstück 46 der Flur 1 in der Gemarkung Pensin (am 10.03.2023 in F.-Engels-Ring 17, 17033 Nbg.) und falls erforderlich auch an künftigen Versteigerungen teilzunehmen und beauftragt und bevollmächtigt dazu den Sachbearbeiter im Liegenschaftsamt des Amtes Demmin- Land Herrn Matthias Fischer (geb. am 06.09.1960 in Demmin) im Versteigerungstermin die Interessen der Gemeinde Kletzin wahrzunehmen und für die Gemeinde zu bieten und entsprechende Sicherheitsleistung zum Anfangsgebot zu entrichten. Die Gemeinde trägt zudem alle Kosten, die mit dem Erwerb in Verbindung stehen wie Grunderwerbsteuer, Genehmigungen, Bestätigungen, Notarkosten und Kosten für die Grundbucheintragung.  Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt die Obergrenze festzulegen, bis zu welcher der Bevollmächtigte bieten darf. Sie werden den Bevollmächtigten rechtzeitig vor dem Termin über den maximalen Betrag (Obergrenze 50.000€) informieren. Für höhere Beträge ist die Zustimmung des Bürgermeisters oder eines Stellvertreters erforderlich. Die bereits geleistete Sicherheitsleistung in Höhe von 710,00 € wird nachträglich gebilligt.

 

8.5 Personalangelegenheit       VO/GV 16/23/083

Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung von zwei Gemeindearbeitern/innen unbefristet ab dem 01.05.2023 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden, einem Bruttoverdienst von max. 16 € in der Stunde und einer entsprechenden monatlichen Bruttovergütung.