08.05.2023 - 6.5 Gemeindliches Einvernehmen gem. §36 BauGB zur B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utzedel
- Datum:
- Mo, 08.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Protokollnotiz Herr von Loeper: Ich finde es richtig und unterstütze es, dass die Bürgermeisterin vorab das Einvernehmen versagt hat. Das gemeindliche Einvernehmen kann gar nicht erteilt werden. Eigentlich müsste das auch das StALU wissen. Wir können nicht einen Beschluss fassen, der gegen unseren eigenen gültigen Flächennutzungsplan verstößt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Utzedel sieht Windkraftanlagen an andere Stelle vor und schließt sie in dem beantragten Bereich aus. Auch der derzeitige gültige Regionalplan weist in dem beantragten Bereich kein Eignungsgebiet für Windkraftanlagen aus. Ein planerischer Konflikt zwischen Regionalplan und Flächennutzungsplan besteht nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utzedel versagt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf dem Flurstück 218, Flur 3, Gemarkung Teusin und dem Flurstück 32, Flur 3, Gemarkung Utzedel.
Begründung (im Falle der Versagung bitte aufführen):
-Verstoß gegen den geltenden Flächennutzungsplan
-nach Regionalplan kein Windeignungsgebiet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,7 kB
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