27.06.2023 - 6.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Ferienha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

(Wichtiger Hinweis: Eine Beschlussfassung ist nur möglich, wenn der Beschluss zur Vorlage Nr. 044 gefasst wurde und der Durchführungs- und Erschließungsvertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde!)

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregung und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ (Planungsstand: 25.05.2023 (Satzung) und 09.06.2023 (Begründung)) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB mit folgender Änderung:

Textliche Festsetzung Nr. 1.1., 1. Anstrich erhält folgende Fassung:

„- Ferienunterkünfte als Einzelgebäude“.

Die Begründung wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienhaussiedlung Hasseldorf“ dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage