21.09.2023 - 6.9 Beratung über den Abschluss eines Durchführungs...

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Wortprotokoll

Herr Brey von der Projektentwicklungsgesellschaft stellt die Entwicklungen beim o.g. Projekt vor.

Die Träger der öffentlichen Belange sind positiv gestimmt und es wurden auch Kompensationsmaßnahmen bereits vorgeschlagen.  Es gab keine Bürgerbeteiligung. Alle Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind geprüft und der B-Plan und der Umweltbericht wurden aktualisiert.  Die Raumordnung hat den Antrag auf Zielabweichung geprüft und als genehmigungsfähig eingestuft. Jedoch gibt es nun ein Windpotentialgebiet innerhalb des B-Planes. Somit ist es eine Genehmigungsauflage, dass für die mögliche Nutzung des Windes Flächen vorgehalten werden müssen, falls der Bau einer Windenergieanlage zustande kommt. 

Infolgedessen wurden mögliche Standorte von Windenergie von einem Windplaner bei der aktualisierten Planung berücksichtigt. 

Mit diesem Ergebnis muss die Gemeinde sich nun auseinandersetzen, damit eine Abwägungsbeschluss möglicherweise noch in diesem Jahr gefasst werden kann.  

Der vorliegende Durchführungsvertrag ist also ein Bestandteil des vorhabenbezogenen B-Plans. Zusatzleistungen, wie z.B. die EE-Umlage stellen dann einen gesonderten Vertrag dar. 

Herr Hartwig: besteht die Möglichkeit eine gesonderte Beratung bzgl. der Windenergie in Anspruch zu nehmen? 

  • Herr Brey: die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA M-V) steht für eine Beratung zur Verfügung   

 

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Anlagen zur Vorlage