30.09.2024 - 7.3 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gutjahr erläutert im Einzelnen die vorgesehenen Änderungen. Die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wird mehrheitlich für angemessen erachtet. Herr Berndt beantragt, für den 1. und 2. Stellvertreter ebenfalls eine Aufwandsentschädigung aufzunehmen, wie es die Entschädigungsverordnung in §8 Abs. 2 vorsieht – bis zu 20% für die erste Stellvertretung und bis zu 10% für die zweite Stellvertretung. Dem folgt die Gemeindevertretung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit folgender Ergänzung: §7 wird dahingehend erweitert, dass für die erste Stellvertretung 168 €  und für die zweite Stellvertretung 84 € monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage