13.02.2025 - 9.4 Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Kin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines öffentlich zugänglichen

Kinderspielplatzes auf einem gemeindlichen Flurstück in Pentz bei gesicherter Finanzierung.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Errichtung eines öffentlich zugänglichen

Kinderspielplatzes die Beantragung einer Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 M-V sowie einen entsprechenden Bauantrag nach LBauO M-V zu stellen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine

freihändige Vergabe sowie für die Liefer- und Dienstleistung eine Verhandlungsvergabe nach

den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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