24.04.2025 - 8.3 Beschlussfassung zur Teileinziehung der öffentl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, gemeinsam mit der Nachbargemeinde Hohenbollentin bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) einen Antrag auf Teileinziehung der Gemeindestraße Schwichtenberg – Hohenbollentin dergestalt zu stellen, dass nur noch Fahrzeuge diese Straße passieren können, die eine geringere Breite als 2,20 m aufweisen. Auf besondere Belange ortsansässiger Gewerbe- bzw. Landwirtschaftsbetriebe soll in folgender Art und Weise besondere Rücksicht genommen werden:

  • Tonnagebegrenzung 5 to
  • Sicherung Rettungsfahrzeuge.

Durch eine beiderseitige frühzeitige Beschilderung der Straße ist sicherzustellen, dass breitere Fahrzeuge nicht in die für sie entstehende Sackgasse geraten. Nach erfolgter Einziehung ist durch geeignete bauliche Maßnahmen ist zu verhindern, dass breitere Fahrzeuge die Straße verbotswidrig benutzen. 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1018010&selfaction=print