12.06.2025 - 6.2 Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
  2. Eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage sowie aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen muss nicht erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage