19.06.2025 - 9.6 Grundsatzbeschluss zum Einbau von Asphaltfräsgu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Einbau des Asphaltfräsgutes auf den im Sachverhalt genannten Wegen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine

freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen

mindestens die folgenden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:

1 – Schmitz Erd- u. Landschaftsbau aus Pentz

2 – PeeneBau aus Neukalen

3 – Koch aus Malchin

4 – Strehlow aus Ivenack

Der Zuschlag soll auf das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erteilt werden.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und

Beauftragung notweniger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.

Es wird eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus

liquiden Mitteln.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0