19.06.2025 - 9.6 Grundsatzbeschluss zum Einbau von Asphaltfräsgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borrentin
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Maria Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss (geändert):
Die Gemeindevertretung beschließt den Einbau des Asphaltfräsgutes auf den im Sachverhalt genannten Wegen.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine
freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen
mindestens die folgenden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
1 – Schmitz Erd- u. Landschaftsbau aus Pentz
2 – PeeneBau aus Neukalen
3 – Koch aus Malchin
4 – Strehlow aus Ivenack
Der Zuschlag soll auf das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erteilt werden.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und
Beauftragung notweniger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.
Es wird eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus
liquiden Mitteln.
