17.07.2025 - 6.5 Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Fußbodenb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Erneuerung des Fußbodens in den Fluren im Haus 1 des Amtes. Die Verwaltung wird beauftragt eine freihändige Vergabe nach §20 Abs. 3 VOB/A durchzuführen. Es werden fünf Fachbetriebe beteiligt. Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis. Der Amtsausschuss ermächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten, den Auftrag durch einfache Unterschrift zu erteilen..

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0