21.07.2025 - 6.1 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Neubert stellt die Rechtslage nochmal umfassend dar. Die geplante Überbauung ist nicht nur geringfügig. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung aber frei, abschließende Entscheidung trifft der Landkreis.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kleinsiedlungs- und Dorfgebiet Meesiger Damm“ hinsichtlich der Überschreitung der hinteren Baugrenze um 9m auf dem Flurstück 42, Flur 9, Gemarkung Sommersdorf nicht zu.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage