23.10.2025 - 8.1 Beschlussfassung zur Planung für die Realisieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Borrentin beabsichtigt, durch Planung Baurecht für die Errichtung eines weiteren Wohnhauses auf den Flurstücken 31 und 32, Flur 3, Gemarkung Pentz zu schaffen, sofern die Kostenübernahme gesichert ist. Dazu soll ein städtebaulicher Vertrag gem. §11 BauGB mit dem Antragsteller geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller sein. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage