25.11.2025 - 6.3 Entscheidung über die Abweichung vom Einfügungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Landkreis sieht grundsätzlich vor, dass keine Bebauung in der zweiten Reihe genehmigt werden darf. Jedoch kann die Gemeinde dies mit ihrer Zustimmung erlauben.

 

Herr Blanken: Gibt es hier auch eine Pflicht für PKW-Stellplätze? Da sich derzeit schon ein PKW dort im Straßengraben befindet. Grundsätzlich freue ich mich natürlich über jedes Haus, dass in unserer Gemeinde neu gebaut wird.

Bürgermeister: Nein, so eine Pflicht gibt es hier nicht.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarow stimmt der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche (Eröffnung einer zweiten Baureihe) gem. §34 Abs. 3b BauGB zu

und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Flurstück 173, Flur 1, Gemarkung Törpin.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020483&selfaction=print