05.02.2026 - 6.2 BImSch-Genehmigung für 5 Windenergieanlagen süd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Über den Sachverhalt und die Möglichkeiten, die sich nun aus der BlmSch-Genehmigung für

die Gemeinde Sarow ergeben, wurde lebhaft diskutiert.

Man kam überein, dass es keine vernünftigen Alternativen des Widerspruchs mehr gibt und

eine Finanzierung des Widerspruches in der dargestellten Form nicht realistisch ist, - zumal

eine aufschiebende Wirkung nicht gegeben zu sein scheint.

Die Gemeindevertretung bedauert, das Ziel, von der Novellierung des BüGem profitieren zu

können, nicht erreicht zu haben.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Sarow verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gegenüber der Sarowwind GmbH & Co.KG von fünf Windenergieanlagen südlich von Sarow (Bescheid G013/25 vom 02.10.2025) und die damit erfolgte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Herr Blanken verließ für den Zeitraum der Erörterung und zur Abstimmung über diesen TOP den Raum.

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Anlagen zur Vorlage