26.02.2026 - 7.4 Entscheidung über die Abweichung vom Einfügungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarow stimmt der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung (hier Grundfläche) gem. §34 Abs. 3b BauGB zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses (< 60m² Grundfläche) und Doppelgarage mit Vordach auf dem Flurstück 118/2, Flur 3, Gemarkung Ganschendorf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1021246&selfaction=print