30.04.2026 - 6.4 Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes am Gemeindehaus in Meesiger „Unnerdörp 107“ bei gesicherter Finanzierung sowie Erfüllung aller Zuwendungsvoraussetzungen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Lieferung der Spielgeräte eine Verhandlungsvergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und Beauftragung notwendiger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt. Die genauen Standorte der Spielgeräte sind noch durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu klären.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0