Beschlussvorlage - VO/AA 19/20/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stimmt der Wahl von Kamerad Thomas Gebel zum Amtswehrführer des Amtes Demmin-Land zu.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungsgesetze durch die Feuerwehren M/V (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz) wählen die Wehrführer aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Amtswehrführer. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Amtsausschusses.

Am 15.09.2020 wählten die Wehrführer der Feuerwehren aus dem Amtsbereich Demmin- Land Herrn Thomas Gebel zum Amtswehrführer. Dieser wird zum Ehrenbeamten ernannt.

Wählbar ist, wer mindestens 4 Jahr aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahr zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Amtswehrführer vor einer Wahl oder Bestllung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Kamerad hat die entsprechende Ausbildung.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.

Es ist gemäß §48 des Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten:

(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

(2) Der Eid kann auch ohne die Wörter "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter " Ich schwöre" die Wörter "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer wurde unter dem Produktsachkonto: 12600.50100000S im Amtshaushalt eingeplant. 

 

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