Beschlussvorlage - VO/GV 16/23/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Erteilung der Zustimmung zur Genehmigungsplanung nach Punkt 4. des Durchführungsvertrages vom 19.6.2020.

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Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeindevertretung am 28.5.2020 den Durchführungsvertrag mit der Hansestadt Demmin zum Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße MSE 54 von Demmin nach Pensin beschlossen. Der Vertrag wurde am 19.6.2020 abgeschlossen

In Punkt 4. des Vertrages ist folgende Regelung vereinbart worden: „Die Genehmigungsplanung bedarf vor Ausschreibung und Auftragsvergabe der Zustimmung durch Stadt und Gemeinde. Die Genehmigungsplanung wird derzeit durch das Ingenieurbüro Teetz erarbeitet. Der Zeitplan hierfür ist sehr eng gesteckt, da nach Auskunft der Hansestadt Demmin die Maßnahme noch in diesem Jahr baulich abgeschlossen sein muss.

Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Erteilung der Zustimmung nach Punkt 4. des Durchführungsvertrages zu ermächtigen.

Informativ wird zum derzeitigen Stand des Vorhabens nach Auskunft der Hansestadt Demmin Folgendes mitgeteilt:

  1. Förderung (Informationen von der Hansestadt Demmin):
  • Der Förderantrag vom 18.6.2021 wurde mit Schreiben vom 17.11.2022 erneuert.
  • Antragsgegenstand:

-          Förderfähige Kosten: 1.712.600,- €

-          Beantragte Zuwendung: 1.541.340,- €

-          Eigenanteil Kommunen: 171.260,- € (Achtung: Dieser Anteil wird sich vermutlich erhöhen, da eine 90%ige Zuwendung zwar beantragt aber maximal eine 75%ige Förderung möglich wäre. Dadurch wird sich der kommunale Eigenanteil für Stadt und Gemeinde zusammen voraussichtlich auf ca. 428.150,00 € erhöhen.)

  • Planung der Ausgaben:

-          2023: 1.500.000,- €

-          2024: 212.600,- €

 

  1. Planung (Informationen von der Hansestadt Demmin):
  • Geplanter Baubeginn: 1.3.2023
  • Geplantes Bauende: 31.12.2023
  • Am 14.11.2022 wurde ein Antrag auf Befreiung vom Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Behörde gestellt; wichtig, um das Planungsverfahren abzukürzen und zu vereinfachen. Entscheidung steht aus.

 

  1. Finanzen:
  • Im Doppelhaushalt 22/23 insgesamt 135.000 € eingestellt (Eigenanteil)
  • Davon bis 2.2.2023 verfügt: 19.622,09 € (Abschlagszahlungen an Hansestadt für Planungsleistungen)
  • Mithin noch verfügbar per 2.2.2023: 115.377,91 €
  • Inkl. der 1. Abschlagszahlung aus März 2021 (9.714,81 €) hat die Gemeinde Kletzin bislang insgesamt 29.336,90 € ausgegeben.

 

Es wird weiterhin mitgeteilt, dass beide Kommunen mit weiteren 53.360 € in Vorleistung gehen müssen, ohne dass ein Zuwendungsbescheid erstellt wurde. Hierbei handelt es sich um Kosten für erforderliche Holzungsarbeiten und den hierzu festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Diese mussten kurzfristig veranlasst werden, da derartige Arbeiten zur Baufreiheit erforderlich und nur bis zum 28.2. zulässig sind.

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Finanz. Auswirkung

 

durch diese Beschlussfassung keine

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