Beschlussvorlage - VO/GV 15/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.06.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.06.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                     4.057.328,26 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt            279.605,58 €.

Es werden 65.332,26 € der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage) zugeführt.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen             214.273,32 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+279.176,70 €) wird ein Guthaben ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 215.927,74 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von

727.093,75 €.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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