Beschlussvorlage - VO/GV 20/19/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Borrentin stellt dem Sportverein SV Traktor Pentz eine einmalige Zuwendung in Höhe von 25.000 €uro zur Verfügung.

Diese Summe wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den außerplanmäßigen Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstückes

Moltzahn Fl.01 Fl.st. 38/14. Die Mittel sind für die Planung 2020 entsprechend zu binden.

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Sachverhalt

Der Sportverein SV Traktor Pentz plant die Sanierung des Sportlerheimes in Pentz. Es sollen alle Fördermöglichkeiten für diese Baumaßnahme ausgeschöpft werden. Für die Beantragung der Fördermittel ist es notwendig, den Fördermittelgebern nachzuweisen, dass der verbleibende Eigenanteil durch den Antragsteller finanziert werden kann.

Um den Eigenanteil darstellen zu können, bittet der Sportverein um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Borrentin.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Zuwendung wird in den Haushalt 2020 eingestellt und durch die außerplanmäßigen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Moltzahn Fl.1 Fl.st. 38/14 finanziert.

 

 

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