Beschlussvorlage - VO/GV 20/19/003
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Zustimmung von Baumpflanzungen für den Radweg Schönfeld - Lindenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borrentin stimmt der beantragten Ausgleichsmaßnahme (straßenbegleitende Baumpflanzung auf den Flurstücken 51 und 63, Flur 2, Gemarkung Metschow, insgesamt 8 Bäume) für die grundlegende Erneuerung des Radweges Schönfeld – Lindenhof durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu.
Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zur Verhandlung und Abschluss eines ggf. erforderlichen Nutzungsvertrages ermächtigt.
Sachverhalt
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) plant den grundhaften Ausbau des Radweges von Schönfeld nach Lindenhof.
In diesem Zusammenhang müssen insgesamt 79 Bäume gepflanzt werden (Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen). Entlang des Radweges können insgesamt 27 Bäume gepflanzt werden. Die verbleibenden 52 Bäume sind entlang des Radweges von Schönfeld nach Verchen und entlang ländlicher Wege im Bereich Metschow geplant. Die Standorte sind mit der unteren Naturschutzbehörde des LK MSE bereits vor abgestimmt.
Im Zuge der Neupflanzung ist eine 3-jährige Pflege der Bäume eingeschlossen, so dass in diesem Zeitraum keine zusätzlichen Aufwendungen notwendig sein werden. Eine über die 3-jährige Entwicklungspflege hinausgehende Pflege bzw. Kostenbeteiligung wurde nicht angeboten.
In der Gemeinde Borrentin sind beide Wege von Metschow nach Schönfeld betroffen (Flurstücke 51 und 63, Flur 2, Gemarkung Metschow). Entlang Lottes Wech sollen 3 Bäume gepflanzt werden, am anderen 5 Bäume (als Lückennachpflanzung oder Ergänzung der vorhandenen Baumreihen, siehe Übersichtskarte). Grundstückseigentümerin und Straßenbaulastträgerin ist die Gemeinde Borrentin. Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht und nach den 3 Jahren auch die Pflege für die gepflanzten Bäume. Da die Grundstücke dauerhaft für die Baumpflanzung in Anspruch genommen werden, bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung.
