Beschlussvorlage - VO/GV 48/19/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Lindenberg
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Manuela Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lindenberg
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Entscheidung
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29.08.2019
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin- Land hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.06.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 1.046.164,89 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt 0,00 €.
Es wird kein Betrag der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage) zugeführt und entnommen.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste kein Betrag entnommen werden.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 0,00 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+167.514,45 €) wird folgendes Guthaben ins Folgejahr übertragen : 167.514,45 €.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 8.943,22 € aus.
Und nach Berücksichtigung der Salden der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für
Investitionen ( -25.916,08€ : Tilgungsbetrag ) und aus durchlaufenden Geldern ( -414,77 € )
entstand eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 12.280,63 €.
Die Gemeinde schließt demzufolge das Jahr mit einem Zahlungsmittelbestand
in Höhe von 187.474,17 € ab.
Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 1.300,00 €) bleiben der
Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel in Höhe von 186.174,17 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.