Beschlussvorlage - VO/GV 48/19/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindebevertretung stellt den nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V am 24.06.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Amtes Demmin- Land geprüften Jahresabschluss per 31.12.2017 fest .

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin- Land hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.06.2019 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                    1.046.164,89 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt                        0,00 €.

Es wird kein Betrag der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage) zugeführt und entnommen.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste kein Betrag entnommen  werden.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen                          0,00 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+167.514,45 €) wird folgendes Guthaben ins Folgejahr übertragen :                                                                                     167.514,45 €.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von                                                  8.943,22 € aus.

 

Und nach Berücksichtigung  der Salden der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für

Investitionen ( -25.916,08€ : Tilgungsbetrag ) und  aus durchlaufenden Geldern ( -414,77 € )

entstand eine  Abnahme der liquiden Mittel   in Höhe von             12.280,63 €.

Die Gemeinde schließt demzufolge das Jahr mit einem Zahlungsmittelbestand

                                                                             in Höhe von                      187.474,17 € ab.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 1.300,00 €) bleiben der

Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel  in Höhe von                           186.174,17 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.

 

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