Beschlussvorlage - VO/GV 06/19/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung wählt in den Finanzausschuss:

 

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Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2019 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt. In den Finanzausschuss werden gemäß den Regelungen der Hauptsatzung 3 Mitglieder der Gemeindevertretung und ein/e sachkundige Einwohner/in gewählt. Der Finanzausschuss ist gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Pflichtausschuss, er ist in jeder Gemeinde zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.

  

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