Beschlussvorlage - VO/GV 06/19/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder für den Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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03.09.2019
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Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2019 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt. In den Finanzausschuss werden gemäß den Regelungen der Hauptsatzung 3 Mitglieder der Gemeindevertretung und ein/e sachkundige Einwohner/in gewählt. Der Finanzausschuss ist gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Pflichtausschuss, er ist in jeder Gemeinde zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.
