Beschlussvorlage - VO/GV 06/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss  der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

2.Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 36.998,42€ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 13.05.2019 geprüft.

Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Die Bilanzsumme 2017 beträgt  5.305.321,02 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklage beträgt -137.005,53 €.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

-49.865,69 €.

 

Der Gemeinde ist am Ende 2017 ein Zahlungsmittelbestand in Höhe von 449.806,08 € geblieben (486.506,08 € abzgl. 36.700,00 € Ermächtigungen für die Löschteiche). Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

 

Von den Auftragsvergaben des Jahres 2017 wurden 10% geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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