Beschlussvorlage - VO/GV 17/19/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Bau von zwei LW-brunnen unter der Voraussetzung bewilligter Fördermitel und Absicherung der Gesamtfinanzierung. Der Bürgermeister wird abweichend von § 39 Abs. 2 KV M/V ermächtigt die Beantragung durch einfache Unterschrift zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Zur Sicherung der Löschwasserversorgung der Ortslage Leppin und Siedenbrünzow Ausbau beabsichtigt die Gemeinde Siedenbrünzow die Errichtung von jeweils einem Löschwasserbrunnen mit Tiefenwasserpumpe, Schaltschrank und Betonabdeckung mit Brunnenkopf.

 

Im Haushalt 2019 sind 20.000€ pro Brunnen eingeplant.

 

Es können beim Landkreis „Brand- und Katastrophenschutz“ Fördermittel beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten sind bis zu einer Höhe von 50% maximal förderbar. Der Stichtag für eine Beantragung nach vorliegender Kostenberechnung ist der 31.12. eines Kalenderjahres. Der Landkreis selbst priorisiert derzeit seine Fördergelder stark für FFw-fahrzeuge und Equipment.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Ausgaben sind im Haushalt 2019 eingeplant.

 

 

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