Beschlussvorlage - VO/GV 17/19/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend die Billigung der Einreichung der Projektidee für die Errichtung einer Sport- und Freizeitanlage im Ortsteil Sanzkow  und bei positivem Votum die Beantragung von Fördermitteln bei gesicherter Gesamt-Finanzierung.

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Sachverhalt

Auf Grund der gestiegenen Kinderzahl und Anregungen der Einwohner*innen plant die Gemeinde den Neubau einer Freizeitanlage im Ortsteil Sanzkow. Auf zwei Einwohnerversammlungen wurde ein Entwurf abgestimmt. Der in direkter Nachbarschaft agierende Fußballklub wurde einbezogen. Der in Sanzkow an der Tollense gelegene gemeindeeigene Wasserwanderrastplatz soll durch ein besseres Freizeitangebot aufgewertet werden. Die Attraktivität für junge Familien wird erhöht für in Sanzkow Wohnende und Wassertouristen. Die Anlage ist generationsübergreifend geplant. Angebote wie Schultertrainer oder Rückentrainer richten sich auch an Ältere. Der Plan geht von verschiedenen Funktionsräumen aus. Neben dem Übungsplatz für den Fußballverein gibt es einen Sportbereich mit Bolzplatz, Torwand und Basketball. Der generationsübergreifende Teil sieht Trainer für Rücken, Schultern und Radfahren vor. Für Kleinkinder ist ein Spielsandbereich und ein Unterstand (Sonnenschutz) geplant. Verschiedene Geräte sollen den Spielbereich attraktiv machen (Klettergerät, Drehspiele, Schaukeln). Sitzbänke, Fahrradständer u.a. komplettieren die Anlage. Die Anlage wird seitlich eingefasst durch einen Erdwall als Sicht- und Lärmschutz und Bepflanzung.

 

Der Bürgermeister hat am 28.06.2019 die Projektidee bei der LEADER Arbeitsruppe eingereicht und die Einladung zur Projektvorstellung erhalten. Sollte diese Vorstellung positiv bewertet werden, dann könnten Fördermittel beantragt werden. Die Präsentation wird Herr Bruhn vornehmen.

 

In der Projektidee wurde mit den Kosten aus der Planung von IB Kulta von 2016 über 181.200 EUR. Die angedachte Förderung ist über 100.000 EUR beantragt. Die restlichen Eigenmittel seitens der Gemeinde würden sich auf ca. 81.200 Eur belaufen.

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Finanz. Auswirkung

Nur bei zugesicherter Förderung ergeben sich finanzielle Auswirkungen, die im Haushaltsjahr 2019 noch nicht zu Buche schlagen.

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