Beschlussvorlage - VO/GV 82/19/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung vom 01.07.2019 zurück und beschließt die Hauptsatzung gemäß Anlage.

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Sachverhalt

Gemäß § 5 der Kommunalverfassung M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung M-V der Hauptsatzung vorbehalten ist, auch andere für das Amt wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Der Entwurf der Hauptsatzung wurde einem Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages angepasst. 

Nach der konstituierenden Sitzung wurde sich noch einmal eingehend mit der Hauptsatzung beschäftigt und ist zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich der  monatlichen Entschädigung für den Bürgermeister sowie der Einführung von Sockelbeträgen für die 1. und 2. Stellvertretung des Bürgermeisters gekommen.

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Anlagen

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