Beschlussvorlage - VO/GV 16/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Beschäftigung von 4 Personen  über den BFD mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 Stunden für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis zum 31.10.2019.

Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, zukünftig Vereinbarungen mit der LEG Rosenow zum Einsatz von Freiwilligen im BFD im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der Wertgrenzen für wiederkehrende Leistungen lt.   Hauptsatzung vom 26.06.2014  abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für 4 Beschäftigte für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis zum 31.10.2019 vor. Die Beschäftigten arbeiten wöchentlich 23 Stunden und erhalten  dafür ein monatliches Taschengeld. Die Abrechnung und die Beantragung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt über die gemeinnützige Landschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) Rosenow mbH. Die Finanzierung erfolgt durch die Förderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde umfasst die Verwaltungsallgemeinkosten des Trägers und beläuft sich auf 333,20 €  monatlich; also 83,30 € je Beschäftigten. Notwendige Arbeitsschutzbekleidung  und - ausrüstung sowie die Gerätschaften zur Ausführung der Arbeiten und die dazugehörigen Betriebsmittel muss die Gemeinde zur Verfügung stellen. Dazu dient die Vereinbarung. Die Gemeinde übernimmt mit der Vereinbarung die Verpflichtung, für einen maßnahmegetreuen Einsatz der Beschäftigten zu sorgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

       3.900,00

Gesamtkosten:

1.999,20

im Produktsachkonto ( PSK ):

11401.56290000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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