Beschlussvorlage - VO/GV 73/19/003
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Beschäftigung über den Bundesfreiwilligendienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Graf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Entscheidung
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30.09.2019
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Sachverhalt
Der Gemeinde liegt eine Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) vor. Es ist beabsichtigt eine Einstellung ab dem 01.07.2019 bis zum 31.12.2020 vorzunehmen. Die beschäftigte Person arbeitet wöchentlich 23 Stunden und erhält dafür ein monatliches Taschengeld. Die Abrechnung und die Beantragung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt über die gemeinnützige Landschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) Rosenow mbH. Die Finanzierung erfolgt durch die Förderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde umfasst die Verwaltungsallgemeinkosten des Trägers und beläuft sich zur Zeit auf 83,30 € (Brutto) je Monat. Notwendige Arbeitsschutzbekleidung und -ausrüstung sowie die Gerätschaften zur Ausführung der Arbeiten und die dazugehörigen Betriebsmittel muss die Gemeinde zur Verfügung stellen. Auch hierfür sind ausreichende finanzielle Mittel in den Haushalt einzustellen.Dazu dient die Vereinbarung. Die Gemeinde übernimmt mit der Vereinbarung die Verpflichtung, für einen maßnahmegetreuen Einsatz des Beschäftigten zu sorgen.
Finanz. Auswirkung
Für 2019 stehen Mittel in der benötigten Höhe von 500 € noch im Produktsachkonto 11401.56290000 zur Verfügung.
Für 2020 müssen einmal die Verwaltungsallgemeinkosten in Höhe von 999,60 € und weitere Kosten für Gerätschaften u.ä. in Höhe von ca. 500 € in den Haushalt eingestellt werden.